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   OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85   

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https://dejure.org/1986,9468
OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85 (https://dejure.org/1986,9468)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.01.1986 - 3 W 253/85 (https://dejure.org/1986,9468)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. Januar 1986 - 3 W 253/85 (https://dejure.org/1986,9468)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Errichtung eines handschriftlichen gemeinschaftlichen Testaments und amtliche Verwahrung beim Amtsgericht; Anspruch auf Einziehung bereits erteilter Erbscheine an Dritte und Erteilung eines eigenen Erbscheins; Ermittlung der für die Feststellung des Erblasserwillens ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 133, 2066 ff, 2084; 2102; FGG §§ 12, 15
    Erbrecht; Auslegung einer letztwilligen Verfügung; Ermittlung des wirklichen Willens des Erblassers.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1986, 479
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85
    Das ist rechtsfehlerhaft, denn zum einen steht die allein von dem Wortlaut ausgehende und streng an ihn gebundene Auslegungsmethode im Gegensatz zu den Grundsätzen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Auslegung letztwilliger Verfügungen entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 86, 41 = JZ 1983, 709 mit Anm. Leipold; 94, 36 = JZ 1985, 746 mit Anm. Kuchinke; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 W 190/85, und vom 8. Januar 1986 - 3 W 231/85, beide n.v.).

    Erst wenn der Inhalt der Erklärung durch Auslegung ermittelt ist, kann entschieden werden, ob der so ermittelte Erblasserwille eine hinreichende Stütze in der letztwilligen Verfügung selbst findet, und damit formgültig erklärt ist (BGHZ 86, 41; 94, 36; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 W 190/85, und vom 8. Januar 1986 - 3 W 231/85, beide n.v., jeweils mwN).

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85
    Das ist rechtsfehlerhaft, denn zum einen steht die allein von dem Wortlaut ausgehende und streng an ihn gebundene Auslegungsmethode im Gegensatz zu den Grundsätzen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Auslegung letztwilliger Verfügungen entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 86, 41 = JZ 1983, 709 mit Anm. Leipold; 94, 36 = JZ 1985, 746 mit Anm. Kuchinke; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 W 190/85, und vom 8. Januar 1986 - 3 W 231/85, beide n.v.).

    Erst wenn der Inhalt der Erklärung durch Auslegung ermittelt ist, kann entschieden werden, ob der so ermittelte Erblasserwille eine hinreichende Stütze in der letztwilligen Verfügung selbst findet, und damit formgültig erklärt ist (BGHZ 86, 41; 94, 36; Senatsbeschlüsse vom 11. Oktober 1985 - 3 W 190/85, und vom 8. Januar 1986 - 3 W 231/85, beide n.v., jeweils mwN).

  • BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63

    Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85
    Es ist aber andererseits zu beachten, daß ein erteilter Erbschein erst dann einzuziehen ist, wenn die nach § 2361 Abs. 3 BGB, § 12 FGG unternommenen Ermittlungen die Überzeugung von der Richtigkeit des Erbscheines über bloße Zweifel hinaus erschüttert haben (BGHZ 40, 54, 56; Edenhofer in Palandt, BGB 45. Aufl. § 2361 Anm. 2 b).
  • OLG Zweibrücken, 18.07.1983 - 3 W 66/83
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.01.1986 - 3 W 253/85
    Diese bloßen Zweifel rechtfertigen noch nicht die Einziehung des Erbscheins (vgl. Senatsbeschluß OLGZ 1984, 3, 10).
  • OLG Zweibrücken, 06.10.1997 - 3 W 166/97

    Formvorschriften beim Testament

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  • OLG Zweibrücken, 14.03.1997 - 3 W 28/97

    Erteilung eines Erbscheines, wenn die künftigen Kinder des Vorerben zu Nacherben

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  • OLG Zweibrücken, 11.01.1989 - 3 W 177/88

    Unrichtigkeit eines erteilten Erbscheins ; Möglichkeit der Bezugnahme auf eine

    Dabei müssen die vom Tatrichter gezogenen Schlußfolgerungen nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder gar noch näher gelegen haben (allgem. Meinung; vgl. statt vieler BayObLG Rpfleger 1980, 471; Senat Rpfleger 1986, 479 und ständige Rechtsprechung; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. w. N.).
  • OLG Zweibrücken, 21.06.1988 - 3 W 3/88

    Erteilung eines unbeschränkten Testamentsvollstreckerzeugnisses

    Es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlußfolgerung ebenso nahe oder sogar noch näher gelegen haben (vgl. Senatsbeschlüsse vom 17.01.1986 - Rpfleger 1986, 479 und 14.08.1986 - 3 W 129/86 - BayObLG Rpfleger 1980, 471; Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 12. Aufl., § 27 Rdnr. 42 m. Nw.).
  • OLG Zweibrücken, 04.07.1988 - 3 W 29/88

    Wirksamkeit eines Testamentes ; Erforschung des wirklichen oder mutmaßlichen

    Denn zum einen steht die allein vom Wortlaut ausgehende und streng an ihn gebundene Auslegung im Gegensatz zu den Grundsätzen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung für die Auslegung letztwilliger Verfügungen entwickelt worden sind (vgl. BGHZ 86, 41 [BGH 08.12.1982 - IVa ZR 94/81] = JZ 1983, 709 mit Anm. Leipold; BGHZ 94, 36 [BGH 27.02.1985 - IVa ZR 136/83] = JZ 1985, 746 mit Anm. Kuchinke; s. auch Senatsbeschluß vom 17. Januar 1986 - 3 W 253/85 -).
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